. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen
sich um eine Vollzeitstelle. Unsere Arbeitszeiten sind täglich von 07.30 - 16.00 Uhr. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit mit bis zu EG 9a, je nach persönlicher Voraussetzung
sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert
(TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Unsere Arbeitszeiten sind täglich von 07.30 - 16.00 Uhr. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit mit bis zu EG 9a, je
sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert
. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV-L. Über uns Die RWTH
. Eine Verlängerung wird angestrebt Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L
sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13. Über uns Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären
zu besetzen und unbefristet. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 9a, je nach persönlicher Voraussetzung
der Befristungsmöglichkeiten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Eine Promotionsmöglichkeit besteht. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit EG 13 TV
. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 11
. Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L. Die Stelle ist bewertet mit bis zu EG 11